#umwelt029-stadtpark

Parken im Stadtpark

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2022 mit Mehrheitsbeschluss das Entfernen des Holzgeländers und das Auflassen des Halte- und Parkverbotes in Teilbereichen entlang des Schönauerwegs beschlossen. Da aufgrund der geringen Fahrbahnbreite das Parken gemäß StVO ohnehin nicht erlaubt sei, hat der Gemeinderat mehrheitlich das Halte- und Parkverbot als nicht notwendig erachtet.

Parken im Stadtpark
Foto: Walter Oberwagner

Im Abschnitt vom Zugang zum Park auf Höhe des WCs bis zum südlichen Zugang werden das Halteverbot und die Stempen samt Geländer ersatzlos entfernt. Dadurch wird der Zustand von vor der Erlassung des Halteverbotes und der Errichtung der Pfosten wiederhergestellt.

Diese Situation sah so aus:

  • Rücksichtslos parkende Autos entlang des gesamten Schönauerwegs, trotz der beengten Straßenverhältnisse;
  • unzulässiges Parken in Grünflächen und von PKWs niedergemähte Blumen und Sträucher.

Nach mehrheitlichem Willen des Gemeinderates soll dieser Zustand genauso paradiesisch wieder auferstehen. Bereits jetzt ist ersichtlich: Wo keine Pfosten sind, stehen sofort in Parkflächen abgestellte Autos.

Das Holzgeländer wurde ja nicht aus lauter Jux und Tollerei auf Anordnung des ehem. Bürgermeisters Ortig errichtet, sondern um das ständige Parken in den Wiesen entlang des Schönauerwegs zu verhindern.

Interessant ist, dass in der Stadtratssitzung vom 04.03.2021 zur Absicherung der Pfosten sogar noch die Anbringung eines Handlaufs einstimmig beschlossen wurde.

Die gegen den Beschluss der Auflassung des Halte- und Parkverbots vorgebrachten Einwände fanden kein Gehör:

  • Bei Entfernung des verordneten Halte- und Parkverbots wird ein Parkverbot rein aufgrund der Straßenbreite nach der StVO nicht mehr exekutierbar sein (Gleichheitsgebot – ähnliche Situationen in vielen Siedlungsstraßen).
  • Es werden erneut Grünflächen unzulässiger weise als Parkflächen genutzt werden, da die Autos immer weiter in den Grünzug hineinparken.
  • Haftungsproblematik bei Mäharbeiten wegen angeblicher Beschädigungen an Fahrzeugen (Lackschäden, insbesondere beim Ausmähen durch Fadenmäher). Man müsste wieder für Mäharbeiten absperren, um diese Forderungen hintanzuhalten.

Der Beschluss umfasst auch das Errichten von Parkbuchten mit Kurzparkzonenparkplätzen, die untertags eine dauerhafte Verparkung hintanhalten sollen. Bewohner mit Parkkarte können die neuen Parkbuchten dauerhaft benutzen, für sie gilt die Kurzparkzone nicht, weil sie gebührenfrei ist.

Die Parkbuchten gehen natürlich auf Kosten des Stadtparks, der dadurch – zusätzlich zu den künftig straffrei ausgehenden Wildparkern – „angeknabbert“ wird.

Und das, obwohl es nach einer Erhebung der Umweltabteilung rund um den Generationenpark 386 gebührenfreie PKW-Stellplätze gibt, die in maximal 5 Minuten fußläufig zu erreichen sind.

Dem Vorschlag der GRÜNEN, die Situation noch einmal zu überdenken, ist man leider mehrheitlich nicht gefolgt.


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