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Prüfungsausschuss

Herr Bgm. Albert Ortig war als gesetzlicher Vertreter der Stadtgemeinde in der Generalversammlung der Energie Ried GmbH anwesend und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Die erste Information, dass es Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Meldungen an die E-Control gibt, erhielt der Bürgermeister im Rahmen eines Termins mit der neuen Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 18. Juni 2021.

Über die Angabe zu hoher Leitungsdaten an die E-Control, die zu ungerechtfertigten Ausgleichszahlungen an die Energie Ried führten, wussten vorher nur die Geschäftsführer, die bis 31. 12. 2020 im Amt waren, Bescheid.

Die Antworten des Bürgermeisters auf die Fragen der Ausschussmitglieder

Energie Ried
Foto: Grünspecht – Gemeinderatszimmer
  • Die Generalversammlung unterstützt in vollem Umfang die Arbeiten der neuen Geschäftsführung, die neben einem echten internen Kontrollsystem auch ein Qualitätsmanagement einführen will. 1996 wurde bei der Bestellung der alten Geschäftsführung auf ein 4- Augen-Prinzip gesetzt.
  • Bezüglich der Vorwürfe gegenüber der alten Geschäftsführer der Energie Ried ist die Aufarbeitung in vollem Gange, sie wird noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
  • Darüber, ob ein Schaden für den Eigentümer entstanden ist, kann derzeit keine verlässliche Aussage getätigt werden und nach aktuellem Stand der Kenntnisse trifft den Aufsichtsrat der Energie Ried GmbH kein Pflichtversäumnis.
  • Auf die Frage nach dem Wahrheitsgehalt der Medienberichte über die Absicht, die neuen Geschäftsführer abzuberufen, antwortet Bürgermeister Albert Ortig, dass es Aufgabe der Generalversammlung sei, laufend zu hinterfragen und zu bewerten, ob die Geschäftsführung in der Lage sei, die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. In diesem Zusammenhang weist Vorsitzende Ingrid Oberwagner darauf hin, dass der Bürgermeister nach einem im Firmenbuch hinterlegten Beschluss des Gemeinderates vom 3.6.2009 als gesetzlicher Vertreter der Stadtgemeinde in der Generalversammlung der Energie Ried GmbH an die Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane der Gemeinde gebunden ist. Eine Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10.11.2020, mit dem die neue Geschäftsführung bestellt wurde, liegt somit außerhalb der Kompetenzen des Bürgermeisters.
  • Eine Weisung der Generalversammlung an die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrates bezüglich Teilnahme an der Sitzung des Prüfungsausschusses wurde nicht erteilt. Fragen des Prüfungsausschusses zur Abklärung an diese können in schriftlicher Form erfolgen und werden von den Betroffenen in schriftlicher Form beantwortet.
  • Seit 2014 gibt es in der Stadtgemeinde ein Beteiligungsmanagement, das grundsätzlich  für die Wahrung von Eigentümerinteressen installiert wurde. Das umfasst neben der Erstellung eines Beteiligungsberichtes auch die Optimierung von  steuerlichen  und  finanziellen Belangen. Insbesondere wird  die Prüfung der  finanziellen  Verträglichkeit von Ausschüttungen für die Energie Ried GmbH geprüft.  Der Leiter der Finanzverwaltung erhält die Jahresabschlüsse der Energie Ried und deren Beteiligungen. Nach Sichtung der Jahresabschlüsse wird ein Beteiligungsbericht erstellt, in dem die geschäftliche Entwicklung sowie die finanziellen Verbindungen dargestellt und analysiert werden. Da in den letzten vier Jahren das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Durchschnitt bei rd. 4 Millionen Euro lag, gab es von Seiten der Finanzverwaltung keine Veranlassung, eine zusätzliche Stellungnahme abzugeben.
  • Auf die Frage, ob es von Seiten der Generalversammlung oder deren Vertretungen in den letzten 10 Jahren An- bzw. Aufforderungen an die Geschäftsführer bzw. Wirtschaftsprüfer zur Erläuterung der Jahresabschlüsse insbesondere hinsichtlich Veränderungen zu den jeweiligen Vorjahresabschlüssen  gab, erklärt  der Bürgermeister, dass sich vor Vorlage des Jahresabschlusses an die Generalversammlung der Bilanzierungsausschuss  der Energie Ried eingehend mit dem Zahlenwerk beschäftigt und im Anschluss der Aufsichtsrat. In diesen beiden Gremien ist der Wirtschaftsprüfer  zur mündlichen Fragenbeantwortung anwesend. Die Generalversammlung erhält dann einen mündlichen und schriftlichen Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden, der detaillierte Angaben z.B. zu Abweichungen  des aktuellen Jahresabschlusses zu Vorjahren enthält.
  • Jetzt ist der Wirtschaftsprüfer neu bestellt. Dafür, in welchen Intervallen die Wirtschaftsprüfungskanzlei in Zukunft gewechselt wir d, wird die neue Generalversammlung Sorge tragen.
  • Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist seit 1992 unverändert. Sie kann jederzeit durch den Aufsichtsrat selbst abgeändert werden.
  • Auf die Frage nach der Notwendigkeit der Korrektur bereits abgeschlossenen Bilanzen antwortet der Bürgermeister, dass es dazu nicht kommen wird. Die Erhebungen sind derzeit bei Gericht. Die zu viel bezahlten Ausgleichszahlungen müssen zurückgezahlt werden. Diese müssen in der letzten offenen Bilanz in Form einer Rückstellung berücksichtigt werden. Künftige Ausschüttungen erfolgen entweder über das laufende Ergebnis oder aus den Gewinnrücklagen.

Der Prüfungsausschuss empfiehlt einstimmig,  unabhängig wie die Ermittlungen in dieser Causa ausgehen, dass der Vorfall in der Energie Ried zum Anlass genommen werden soll, dass ein Betriebsinternes  Kontrollsystem eingeführt und über die Umsetzung berichtet wird.

Gemeinderatsersatzmitglied Thomas Brachtl (Grüne) stellte folgenden Zusatzantrag der einstimmig angenommen wurde: Der zukünftige Bürgermeister wird ersucht, dem Gemeinderat spätestens in der letzten Sitzung des heurigen Jahres über die Umsetzung des Internen Kontrollsystems in der Energie Ried GmbH bzw. über den Stand der Umsetzung des IKS zu berichten


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Mag. Lukas Oberwagner B.Ed.
Sabine Haury
Ingrid Oberwagner M.Ed.

 

Thomas Brachtl