Durch den bereits bewilligten großflächigen Abbruch der bestehenden Gebäudestruktur ist von einer Neubebauung dieser Fläche auszugehen.
Die bisher bekannten Planungen zielen darauf ab, Handelsbetriebe mit einer Fläche von bis zu 300 m² zu errichten, die dann in direkter Konkurrenz als kleines Handelszentrum zur Innenstadt stehen könnten. Diese Entwicklung ist nicht im Sinne der Stadt und soll durch die Verordnung eines Neuplanungsgebietes hintangehalten werden, um diese Betriebsfläche für größere zusammenhängende, nach Möglichkeit Nicht-Handelsbetriebe zu sichern. Für das aktuelle eingereichte Projekt – Büros mit Fitnessstudio – bestehen grundsätzlich keine Einwände und kann auch im Neuplanungsgebiet bewilligt werden bzw. aus diesem herausgenommen werden.
Gemäß dem allgemeinen Raumordnungsziel und zur Erhaltung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer umfassenden Stadtentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Stärkung des Stadtkerns soll eine Überarbeitung des Bebauungsplanes in diesem Neuplanungsgebiet vorgesehen werden.
Besonderes Augenmerk soll hierbei auf den Kontext des bestehenden Handelsschwerpunktes in der verordneten Begegnungszone im innerstädtischen Bereich gelegt werden. Eine Neuansiedlung von Handelsbetrieben außerhalb der verordneten Begegnungszone ist hintan zu halten.
“Die GemeinderäteInnen der Grünen stimmten einstimmig für den Antrag auf Verordnung eines Neuplanungsgebietes”
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