#umwelt012-rieder bach

Rieder bach

Entlang des Rieder Baches von Stöcklgras Richtung Aurolzmünster wird derzeit eifrig gearbeitet. Im Bereich unter der Brücke Goethestraße sind Schäden bei der Steinschlichtung aufgetreten, die saniert werden müssen. Teilweise wild entstandene Anlandungen links und rechts des schnurgeraden Bachlaufes wurden bei den Hub- und Erdarbeiten ebenso entdeckt wie eine durchgängige, halbkreisförmige Steinauskleidung. Nun wird von der Wehr oberhalb der Brücke entlang des Schulgartens der Waldmüllervolksschule durch das Entfernen der Ablagerungen dem Bach wieder mehr Raum gegeben, um eine Mäandrierung zuzulassen.

Umwelt012-Rieder Bach
Foto: Grünspecht – Rieder bach

Im Zuge des Neubaus der Brücke in der Schillerstraße soll dann der weitere Verlauf des Rieder Baches bis zur Einmündung des Ottenbachs renaturiert werden.

Außerdem werden am Radweg entlang des Baches Wildwuchs und Gestrüpp ausgelichtet, die Sträucher erhalten einen Verjüngungsschnitt und auch Bäume, vorwiegend Eschen, werden gefällt, sofern dies nach sorgfältiger Begutachtung erforderlich scheint. Das undurchdringliche Dickicht hat zu vermehrtem Auftreten von Ungeziefer, vor allem Ratten, geführt.

Die mit dem Gewässerbezirk akkordierten Pflegemaßnahmen haben besorgte Bürger auf den Plan gerufen. Wird hier rücksichtslos gerodet? Leiden die Fische darunter, wenn sich das Wasser im Sommer durch die wegfallende Beschattung zu sehr erwärmt? Was ist mit den brütenden Vögeln?

Nun: Es ist verboten, Bäume und Sträucher während der Vogelbrutzeit vom 1. April bis 30. September zu fällen. Es macht daher Sinn, die notwendigen Arbeiten jetzt durchzuführen. Die Sträucher treiben im Frühjahr schnell wieder aus und bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, auch eine gewisse Beschattung des Gewässers ist gegeben.
Nachpflanzungen in diesem Bereich erfolgen in Absprache mit dem Gewässerbezirk Braunau.

Rieder Bach
Foto: Grünspecht – Rieder Bach

Übrigens gibt es auch für Fische und andere Wasserbewohner in Teichen eine Schutzzeit. Das Ablassen von Wasser in Teichen ist während der Zeit vom 1. bis 31. Juli nicht gestattet.

Bleibt die bedauerliche, aber notwendige Fällung der Eschen aufgrund des Eschentriebsterbens. Globalisierung und uneingeschränkte Mobilität haben es dem aus Amerika eingeschleppten todbringenden Pilz ermöglicht, seit ca. fünf bis sechs Jahren die Eschen in unseren Breiten zu befallen, was zu einem massiven Absterben der Bäume geführt hat. Selbst wenn die Eschen im Frühling noch austreiben und gesund wirken, kann es passieren, dass sie schon bei geringen Windgeschwindigkeiten plötzlich umfallen und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Fällen oder Schlägern von einzelnen Bäumen nicht bewilligungspflichtig ist, das Roden bzw. der Kahlschlag ganzer Waldflächen jedoch schon.

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