So lautete eine der Fragen, welche die Fa. komobile im Auftrag der Stadt Ried an ihre Bürger:innen im September 2022 stellte
Befragt wurde die Bevölkerung ab 6 Jahren mittels Fragebögen, die an Haushalte verschickt wurden. Eine online Teilnahme war genauso möglich. In Ried ansässige Betriebe konnten auch teilnehmen.
Vielen PKW- Fahrer:innen wird aufgefallen sein, dass ein Rechts-Abbiegen vom Roßmarkt kommend über die Fußgängerzone Gebhartgasse in den oberen Hauptplatz seit wenigen Wochen durch Blumentröge verwehrt wird.
In der Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2022 wurde aufgrund eines Dringlichkeitsantrages eine Fußgängerzone im Bereich der Gebhartgasse einstimmig beschlossen. Das Radfahren in der Fußgängerzone ist weiterhin erlaubt.
Seither gibt es Begehrlichkeiten, die Gebhartgasse für den motorisierten Verkehr wieder – wenn auch nur temporär – zu öffnen. Argumentiert wird mit der fehlenden Verordnung der Begleitmaßnahmen durch die Bezirkshauptmannschaft. Als Begleitmaßnahme ist das Linksabbiegeverbot Schwanthalergasse/Stelzhamerplatz zu verstehen, welches in der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2022 mehrstimmig (3 Enthaltungen) beschlossen wurde.
Eine, wenn auch nur temporäre, Aufhebung der Fußgängerzone ist nach Meinung des Grünspechts nur durch einen Beschluss des Gemeinderates möglich.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 15. Dezember 2022 statt.
Die Energiepreise explodieren und sorgen für extrem hohe Heizkosten, die schnell das Konto ins Minus reißen können!
Die Ursache für die hohen Energiepreise ist unsere Abhängigkeit von fossiler Energie. Der hohe Gaspreis bestimmt letztendlich den Preis für alle anderen Energieträger. Auch bei der Geothermie fließen 25% des Gaspreises in den Preis für Geothermie.
Wir haben eine grobe Überschlagsrechnung erstellt, die einen kleinen Überblick über die Situation am Energiemarkt darstellen soll.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ried im Innkreis hat in seiner Sitzung vom 20.10.2022 wegen Energieeinsparung beschlossen, dass die Straßenbeleuchtung zwischen 23:00 und 5:00 Uhr abgeschaltet wird.
Ausnahmen sind Bundes-, Landesstraßen und Schutzwegbeleuchtungen. Außerdem wird jede zweite Laterne, mit Ausnahme von Bundes- und Landesstraßen sowie Schutzwegen, ausgeschaltet werden.
Die Zonierungsstrahler werden in der Zeit von 22:00 bis 17:00 Uhr abgeschaltet.