Im Zuge einer Sondersitzung auf Verlangen der SPÖ trat der Nationalrat erstmals im neu sanierten Parlamentsgebäude zusammen. Beschlossen hat er einen „Stromkostenergänzungszuschuss“.
Haushalte, die mehr als drei Personen umfassen, sollen zusätzlich zur sogenannten Strompreis- bzw. Stromkostenbremse einen ergänzenden Zuschuss bekommen. Die Stromkostenbremse ist bereits seit 1. Dezember 2023 in Kraft. Nun wird es laut Umweltministerin Leonore Gewessler konkret für Haushalte ab der vierten Person einen “Stromkostenergänzungszuschuss” mit 105 € pro Person und Jahr geben. Die Maßnahme wurde kurzfristig von ÖVP und Grünen in der Sondersitzung des Nationalrats mittels Abänderungsantrag eingebracht, was zu Kritik der Opposition an der Vorgehensweise führte.
Um Personen, die den privaten Strom für den Wohnsitz nur aus einem als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Stromlieferungsvertrag beziehen, nicht ungerechtfertigt zu benachteiligen, wird mit der Novelle auch diesem Personenkreis ab 1. Juni 2023 ein Zugang zum Stromkostenzuschuss eröffnet; und zwar bis Ende 2024, damit die Zuschussleistung ebenfalls 19 Monate umfasst.
Zur Unterstützung von Privathaushalten bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten hat sich außerdem der Budgetausschuss für einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Mio. € für die Länder ausgesprochen.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0064
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