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Eintritt für Rieder Schüler im Freizeitbad illegal?

Am 9.2.2018 eröffnet das neue Freizeitbad in Ried. Die Eintrittspreise werden weiter in Diskussion bleiben. Nach Grünspecht-Recherchen ist es der Stadt sehr wahrscheinlich verboten, von ihren Schülern für schulische Schwimmbadbesuche Eintritt zu verlangen. Ried beruft sich jedoch auf eine andere Rechtsansicht und riskiert nicht nur öffentliche Diskussionen, sondern handfeste juristische Probleme.

Hunderte Schüler werden im neuen Rieder Freizeitbad schwimmen lernen – viele davon im Schwimmunterricht ihrer Schule. In den Volksschulen und Neuen Mittelschulen ist Schwimmunterricht in den Lehrplänen vorgesehen. Geht es nach den jüngsten Entwicklungen, wird die Stadt Ried für diesen schulischen Schwimmunterricht Eintritt verlangen. Das Problem: Ried kommt damit möglicherweise in Konflikt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Schulgeldfreiheit.

Freizeitbad
Bild: Grünspecht – Freizeitbad Ried

§ 5 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz verbietet es jedem gesetzlichen Schulerhalter, Kosten für den Unterricht zu verrechnen. Ried ist ein solcher Schulerhalter – so wie viele Gemeinden in ganz Österreich. Der juristische Pferdefuß für die Stadtgemeinde: Sie ist gleichzeitig Betreiber des neuen Freizeitbades, auf dessen Besuche sich nicht zuletzt die Rieder Lehrer und Schüler freuen. Konkret ist die Stadt Ried Schulerhalter von 3 Volksschulen, 2 Neuen Mittelschulen und der Stifterschule. Deren Schüler haben einen Anspruch gegenüber ihrer Heimatstadt, dass der schulische Schwimmunterricht im Freizeitbad und im Schwimmbad gratis ist.

So sehen es jedenfalls nicht nur Juristen, die über Ersuchen des Grünspechts die Rechtslage geprüft haben. So sieht es beispielswiese auch der Salzburger Landesschulrat, der sich nach etlichen Anfragen im Nationalrat veranlasst gesehen hat, ein entsprechendes Rundschreiben an seine Schulen zu versenden, wie er den Salzburger Nachrichten  mitteilte. Grund: Die Weiterverrechnung von Eintritten in Bäder ist illegal.

Natürlich gilt die verpflichtende Schulgeldfreiheit in ganz Österreich. Pech für die Rieder Schüler: Die Stadt Ried hat leider den Oberösterreichischen Gemeindebund gefragt, ob sie Eintritt verlangen darf. Und der meint Eintrittspreise für den Badbesuch würden nicht unter die Schulgeldfreiheit fallen. Ried dürfe seine Eltern deshalb zur Kasse bitten.

Der Grünspecht meint: Wenn die Rieder Schüler nicht auf politischem Weg gratis zum Schwimmunterricht in die Rieder Bäder dürfen, dann vielleicht bald auf dem Rechtsweg.