#leserbrief004-luftmessgerät-in-ried-aufgestellt

Luftmessgerät
Bild: Grünspecht

1. Wie auch in den im Artikel angeführten Veröffentlichungen erläutert, ist unbestritten, dass sich Stickoxide und Feinstäube vor allem bei langandauernder (und damit kumulierender) menschlicher Exposition nachweislich schädlich auswirken.
Seltene kurzzeitige Extremexpositionen,wie sie etwa beim unmittelbaren Einatmen von Dieselabgasen in der Nähe von beispielsweise Schwerfahrzeugen oder auch von Dämpfen von auf Wiesen ausgesprühter Gülle auftreten, verursachen zwar momentan heftige Reizungen der Atemwege. Sie sind jedoch im Vergleich zu den Auswirkungen langzeitiger Exposition laut derzeitigem Kenntnisstand von nachrangiger Bedeutung.

2. Die Aufstellung und Anordnung der Luftgütemessung in Ried (Luftansaugung in 3m Höhe) entspricht der einschlägigen österreichischen Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie (wie in den oben angeführten Veröffentlichungen beschrieben) und liefert damit auch einen stichhaltigen und belastbaren Vergleichswert für die Immission (=Schadstoffeinbringung) von Stickoxiden und Feinstäuben in das Stadtgebiet Ried im Vergleich zu Messstellen anderer Städte.

3. Laut Auskunft einschlägiger Messtechniker bzw. gemäß Informationen des Umweltbundesamtes soll mit dieser verordneten Messanordnung der Verlauf der Langzeit-Schadstoffbelastung der im Stadtgebiet wohnenden Bevölkerungsgesamtheit erfasst und überwacht werden. Dem entsprechen dann auch die festgelegten Grenzwerte.
Diese Belastung stellt eine durch die Stadtbewohner selbst nicht unmittelbar beeinflussbare Schädigung dar. Daher ist die Behörde angehalten, für die Einhaltung der Grenzen dieser Beeinträchtigung zu sorgen, da nur diese auch darauf Einfluss nehmen kann.
Über das richtige Maß dieser Grenzwerte kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, auch hierzu finden sich Informationen in den o. a. Veröffentlichungen.

4. Selbstverständlich misst man umso höhere Schadstoffwerte, je näher man bei der Schadstoffquelle misst. Die im Artikel angeführten 1,5 m ergeben noch gar keine Extremsituation. Man denke nur an Kleinkinder, deren Köpfe und Nasen sich in gleicher Höhe wie die Auspuffrohre der LKWs befinden! Und die Feinstaubbelastung, die ja vor allem auch vom Abrieb der Reifen und Bremsen und im Winter dem Hausbrand verursacht wird, hängt auch noch von Wind und Windrichtung ab! Hier wären der Kreativität der Messanordnungen kaum Grenzen gesetzt.
Für völlig unterschiedliche und statistisch auftretende Situationen sind sinnvolle Grenzwerte leider praktisch nicht zu finden.
Würde man jedoch für alle derartigen Extremsituationen die obigen Gesamtgrenzwerte heranziehen, so müsste man nicht nur den gesamten Fahrzeugverkehr, sondern z. B. auch jedes Güllespritzen und den Hausbrand mit jeder Art von Holzbrennstoffen sofort verbieten.
Daher ist das aktuelle Messverfahren ein durchaus probates, wenn auch weiter verbesserungsfähiges Mittel.

5. Zumindest der unmittelbaren Extremexposition von Kfz-Abgasen kann man in einem gewissen Ausmaß durch bewusstes Agieren aus dem Weg gehen (Wahl geeigneter Fuß- oder Radrouten, Vermeiden von Stoßzeiten etc.).
Die autofahrenden Urheber der Schadgase sollten sich allerdings bewusst sein, dass sie dieser Schadstoffbelastung außerordentlich stark ausgesetzt sind. Sie könnten dem jedoch ausweichen, indem sie das Auto bei kurzen Strecken einfach öfters stehen lassen –gleichzeitig kein Abgas mehr produzieren und so sogar zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Oder?

Werner Ohnesorg