Die Bundeswettbewerbsbehörde startet eine Branchenuntersuchung für Fernwärme in Österreich. Branchenuntersuchungen können von der BWB eingeleitet werden, wenn Umstände darauf hinweisen, dass es zu Wettbewerbseinschränkungen oder -verfälschungen in einem betreffenden Wirtschaftszweig kommt. Pressekonferenz am 20. 08. 2024.
Rund ein Drittel der Haushalte in Österreich werden mit Nah- oder Fernwärme versorgt und ein weiterer Ausbau der Netze ist auch für die Zukunft geplant. Die Bedeutung des Fernwärmesektors nimmt nicht zuletzt im Rahmen der Energiewende zu. Fernwärmenetze sind regional bzw. lokal begrenzt und den angeschlossenen Kundinnen und Kunden stehen Alternativen entweder nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Den Fernwärmeversorgern kommt damit regional jeweils eine besondere Marktstellung zu. Es handelt sich um natürliche Monopole und ein europaweites Regelwerk fehlt.
Diese Überlegungen haben schlussendlich auch den Gesetzgeber dazu bewogen, im Juni 2024 ein Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern zu erlassen, welches auch auf den Fernwärmesektor anwendbar ist und die BWB ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Verfahren am Kartellgericht einzuleiten. Ergebnisse einer Branchenuntersuchung können regelmäßig auch Hinweise zur Einleitung konkreter Verfahren geben.
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