Alma Zadics Einsatz für eine unabhängige Justiz
Fünf Jahre Justizministerin Zadic waren fünf Jahre Arbeit für mehr Sauberkeit und Transparenz in der österreichischen Politik und Verwaltung.
Grüner Politik ist nicht nur die Abschaffung des verstaubten Amtsgeheimnisses nach mehr als 100 Jahren zu verdanken, sondern auch die Verschärfung von gesetzlichen Bestimmungen gegen die Korruption.
Es waren aber nicht nur Gesetze, die Österreich sauberer und gerechter gemacht haben. Justizministerin Alma Zadic hat in den fünf Jahren, in denen sie dieses wichtige Ressort leitete, die Unabhängigkeit der Strafverfolgung durch wesentliche Weichenstellungen innerhalb des Justizministeriums gestärkt.
Dazu muss man wissen, dass Staatsanwälte über sogenannte „clamorose“ Justizfälle laufend an ihre Vorgesetzten bis hinauf in das Justizministerium zu berichten haben.
„Clamorose“ Fälle sind kurz gesagt solche, die prominente Verdächtige betreffen.
ALMA ZADIC STÄRKTE DIE UNABHÄNGIGKEIT DER STRAFVERFOLGUNG IM
JUSTIZMINISTERIUM
Im Klartext: Wenn eine Staatsanwaltschaft in Österreich gegen einen prominenten Verdächtigen ermittelt, muss der/die zuständige StaatsanwältIn laufend über die Ermittlungsschritte bis hinauf ins Justizministerium berichten.
Es wird also tatsächlich in Österreich nicht unabhängig und ohne politische Weisung darüber entschieden, wie das Strafverfahren gegen Prominente geführt wird, ob über Prominente Anklage erhoben wird etc.
Genau aus diesem Grund sprach auch die von Justizministerin Zadic eingesetzte Kreutner – Kommission von einer „Zweiklassenjustiz“.
Natürlich arbeiten die Richter in Österreich unabhängig und weisungsfrei. Urteile werden unabhängig und ohne politische Weisungen gefällt.
Aber unabhängige Richter sind in allen Strafverfahren erst nach Anklageerhebung zuständig.
Es geht um die Ermittlungen davor: Der Vorwurf der Kreutner – Kommission (und nicht nur dieser, sondern vieler neutraler Beobachter!) trifft jene wichtige Phase in einem Strafverfahren, in dem die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften vor Anklageerhebung zu führen sind.
In dieser Phase sind alle Ermittlungsschritte gegen Prominente der Gefahr von politischen Weisungen ausgesetzt.
Völlig eindeutig: Wenn die ermittelnde Staatsanwaltschaft über ihre Ermittlungsschritte gegen prominente Verdächtige laufend zu berichten hat, wird das Verfahren in dem Zeitraum, bevor eine Anklage erhoben wird, politisch beeinflusst.
Sogar die ganz zentrale Frage, ob überhaupt eine Anklage erhoben wird, darf die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig entscheiden. Anklageerhebungen gegen Prominente
brauchen die Zustimmung des Justizministeriums.
Einen ersten und wichtigen Schritt als Justizministerin setzte Alma Zadic durch eine interne Entflechtung des Ministeriums. Jene Abteilung, die für die Aufsicht über die Strafverfahren zuständig ist, wurde getrennt und entflochten von der legistischen Abteilung, in denen
Justizgesetze vorbereitet werden. Spitzenbeamte, die Gesetze ausarbeiten, arbeiten naturgemäß laufend eng mit Politikern und politischen Beamten zusammen.
Dieser erste und wichtige Schritt brachte eine über die Parteigrenzen hinweg anerkannte Unabhängigkeit der Strafverfolgungsjustiz.
Das kann allerdings nur ein erste Schritt gewesen sein. Außerdem kann diese Entflechtung von jedem neuen Justizminister wieder rückgängig gemacht werden.
Aus diesem Grund ist ein ganz wichtiger Punkt im Wahlprogramm der Grünen eine entpolitisierte unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaft.
Nur eine solche wichtige Gesetzesänderung würde die Gleichbehandlung aller Verdächtigen in Ermittlungsverfahren nachhaltig sichern. Egal ob die Verdächtigen prominent sind oder nicht. Egal ob sie sich politischen Einfluss kaufen können oder nicht.
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