“Damit man draußen erfährt, was drinnen passiert”
Ist der Leitfaden der Grünen Ried seit ihrer Gründung im Jahre 1985 in der Rieder Stadtpolitik
Transparency International Austria präsentierte Anfang Juni 2022 die 3. Auflage des Index Transparente Gemeinde (ITG) – das österreichweit erste Messinstrument für Transparenz in Kommunalverwaltungen.
Gewinner des Index 2022 ist die Stadt Wien mit einem Erfüllungsgrad von 87,45 %. Auf Rang 2 folgt als „Newcomer am Podium“ die Stadt Wels, die sich mit 78,61 % im Vergleich zum Index 2019 um 19,44 Prozentpunkte steigern konnte.
Den 3. Rang teilen sich „ex aequo“, aufgrund des geringen prozentuellen Unterschiedes, die Städte Linz mit 77,90 % und Graz mit 77,32 %.
Ried im Innkreis liegt mit 32,13% an 61. Stelle und damit unter dem Mittelmaß von 40,20%. Im Vergleich zu den Ergebnissen 2019 konnte sich die Stadt Leonding um rund 28,50 Prozentpunkte auf 59,68% verbessern, und hat somit den 7. Rang erreicht.
So werden zum Beispiel in Ried Sitzungsprotokolle des Gemeinderates https://www.ried.at/POLITIK/GR_-Sitzungsprotokolle nicht vollständig veröffentlicht. Auf der Website der Stadt Ried befinden sich nur “Rumpfprotokolle” mit Überschrift, Antrag und dem jeweiligen Abstimmungsergebnis (kein Sachverhalt, keine Wortmeldungen).
In den Städten Leonding und Vöcklabruck ist das gesamte Sitzungsprotokoll inkl. Sachverhaltsdarstellung und Wortmeldugnen der Gr._Mitglieder:Innen online zu finden
https://www.voecklabruck.at/system/web/sitzungsprotokoll.aspx?typid=2022&menuonr=225936287
Der Standard berichtete in seiner Ausgabe vom 5. Jäner 2022
Mangelnde Transparenz und Amtsgeheimnis sind eine Voraussetzung für eine florierende Korruption, Untreue, Betrug, Posten, Amts- und Machtmissbrauch usw.. Dazu kommt, dass eine vom Amtsgeheinmis verhüllte Staatstätigkeit wesentlich bequemer ist als eine transparente. Wenn Bürger:innen der Verwaltung jederzeit über die Schulter schauen können und damit Informationen über die Verwaltungsabläufe erhalten, kann es leicht dazu kommen, dass lästige Fragen gestellt werden, deren Beantwortung schwerfällt. Freunderlwirtschaft und parteiliches Verhalten wäre nur schwer bis gar nicht möglich. Es lebt sich also bequem mit einem guten Amtsgeheimnis, und davon will man nicht lassen.
Dabei ist nicht einmal die Verschwiegenheitsverpflichtung als solche das entscheidende Problem; diese wird oft missverstanden. Sie ist nämlich nicht die Regel, sondern die Ausnahme; sie besteht nach der Verfassung nur bei Vorliegen ganz bestimmter Gründe wie zum Beispiel, dass die Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der auswärtigen Beziehungen erforderlich ist. Liegen solche Geheimhaltungsgründe nicht vor, so besteht also keine Verschwiegenheitsverpflichtung.
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000132317269/amtsgeheimnis-ade-es-genuegt-ein-einfaches-gesetz
Quelle: https://ti-austria.at/
„Wenn du up to date bleiben möchtest, abonniere unseren Newsletter„