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Temporäre Fußgänegrzone

31. Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021  – Anfragebeantwortung

Grundsätzlich muss hinsichtlich der Aufstellung der Marktstände festgestellt werden, dass die Aufstellung gemäß des Vorbestandes vom 1. Juli 2008 und nicht entsprechend der geltenden Marktordnung vom 4. Juli 2013 in Verbindung mit Beschluss des Gemeinderates vom 4. Februar 2016 erfolgt.

Temporäre Fußgängerzone
Foto: Grünspecht – Rieder Hauptplatz

Die rechtskräftige Marktordnung sieht eigentlich das Fahren entlang der rechten Hauptplatzseite und die Sperrung der Parkplätze entlang des rechten südseitigen Fahrstreifens (Südseite) und Abfahrt durch die Neugasse vor.

Mangels Attraktivität und insbesondere der Gefährdung der Fußgänger im Bewegungsbereich zwischen Gehsteig und Marktständen vom südlichen Gehsteigbereich über die Fahrbahn zum nördlichen Marktstandbereich wurde diese Regelung nicht umgesetzt und wird der gesamte untere Hauptplatz für Marktstände verwendet und der Verkehr durch die Rathausgasse geführt.

Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom 20. September 2012 und später noch einmal vom 4. Dezember 2018 beschlossen, dass der obere Hauptplatz insbesondere im Zusammenhang mit der Schanigartensaison, das ist von Juni bis September, an Markttagen gesperrt werden soll.
Aus beiden Amtsvorträgen geht aber eindeutig hervor (Vorbehandlung Verkehrsausschuss am 28.06.2012 und Umwelt- und Parkausschuss vom 13.11.2018), dass dann eine Attraktivierung und Bespielung dieser oberen Hauptplatzfläche erfolgen soll.

Nachdem bisher keine geeigneten Konzepte erarbeitet wurden – hier war der Vorschlag 2018, dass eine Attraktivierung bzw. Bespielung der frei werdenden Flächen durch die Kaufmannschaft, das Stadtmarketing und Vertretern der Stadtgemeinde erarbeitet werden soll – nicht erfolgt ist, wahrscheinlich auch aufgrund der Verlustängste von Parkplätzen, wurde das nicht umgesetzt.

Die Zeit der Covid-Restriktionen am unteren Hauptplatz hat gezeigt, dass der obere Hauptplatz relativ kurzfristig auch für Marktstände insbesondere an der nördlichen Seite des oberen Hauptplatzes genutzt werden kann, was sich sehr gut bewährt hat.

Aufgrund fehlender Konzepte für die Attraktivierung des oberen Hautplatzes an Markttagen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt.

Der Hauptplatz oder auch andere Plätze in der Innenstadt waren bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen Veranstaltungen gesperrt. Es wurden jedoch für Veranstaltungen jeden Dienstag bisher die dafür nötigen organisatorischen und finanziellen Ressourcen nicht vorgesehen. Für eine Sperre des oberen Hauptplatzes bedarf es aber finanzieller Mittel, um tatsächlich eine ordentliche Frequenzsteigerung durch Fußgänger zu ermöglichen.

Autofahrer kaufen nicht ein. Dennoch wissen wir, dass der Innviertler Autofahrer am liebsten genau vor der Geschäftstür mit seinem Fahrzeug stehen bleibt und dafür dreimal und öfter durch die Innenstadt kurvt. Das ist ärgerlich, ist nicht mehr zeitgemäß, nicht zeitgeistig und dient nicht einer ökologischen Entwicklung und verhindert auch, dass öffentlicher Raum attraktiv von Menschen genutzt werden kann.

In diesem Sinne glaube ich, dass man, wenn eine temporäre Fußgängerzone gewünscht ist, Prioritäten festlegen muss, damit das Stadtmarketing und darüber hinaus die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen kann, entsprechende Veranstaltungen oder sonstige Attraktivierungen jeden Dienstag zu organisieren und zu finanzieren, um dieses Ziel umzusetzen.

Ohne Begleitmaßnahmen nur zuzusperren wird nicht reichen, um den oberen Hauptplatz als attraktiven Anziehungspunkt für alle Beteiligten zu etablieren, so wie es der Grünmarkt jeden
Dienstagvormittag ist.


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