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Verwilderte Katzen

Der Tierschutzverein Ried ersucht in einem dramatischen Appell, auf das massive Problem der unkontrollierten Vermehrung verwilderter Hauskatzen hinzuweisen.


Schutzengeldorf der behinderten Katzen
Bild: Schutzengeldorf der behinderten Katzen

Tierschutzverein: „Die Behauptung, die Kastration von Katzen in bäuerlicher Haltung sei nur wünschenswert, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben: auch dort besteht ausnahmslos die Kastrationspflicht!!!


Wir kämpfen großteils mit den Behörden Hand in Hand und Jahr für Jahr gegen die unkontrollierte Vermehrung der Katzen, gegen das daran geknüpfte Tierleid und das zu oft barbarische Töten des ungewollten Nachwuchses (erschießen, ertränken, erschlagen, aushungern, usw.)
Zurzeit hat der Tierschutzverein knapp 90 Katzen in seiner Obhut – die nur in diesem Jahr aufgefunden, ausgesetzt oder einfach ungewollt waren -, die teils schwer krank und meist viel zu klein bei uns landen. Die Katzenseuche breitet sich massiv aus und die Tiere sterben teils qualvoll. Außerdem haben wir ca. 90 verwilderte Hauskatzen kastriert und tierärztlich versorgt und diese auf ihre gewohnte Umgebung zurückgesetzt. Zusätzlich warten noch ca. 70 Streunerkatzen dringend auf unser Erscheinen!


Tägliche Anrufe ereilen uns von weiteren gefundenen und ausgesetzten Tieren, die ohne unsere Hilfe kaum eine Überlebenschance haben – wir danken auch unseren Kollegen, ganz besonders der Pfotenhilfe in Lochen, die von unserem Bezirk ebenfalls eine große Anzahl an Tieren laufend aufnehmen, da wir seit Sommer aus allen Nähten platzen und machtlos der verwahrlosten Katzenpopulationen gegenüber stehen.
Wir führen den Verein ehrenamtlich und setzen uns mit einer Hand voll ehrenamtlicher Helfer für diese vernachlässigten, ausgesetzten, vergessenen, zurückgelassenen, gequälten Tiere ein, somit wäre es wünschenswert wenn mehr Gemeindezeitungen dieses Problem ansprechen würden und mithelfen diese katastrophale Situation im Bezirk Ried im Innkreis zu entschärfen, auch die Stadt Ried im Innkreis ist dieses Jahr stark betroffen von verwilderten Katzen und der hochansteckenden Katzenseuche!“



Auch die Bezirkshauptmannschaft Ried hat an alle Gemeinden des Rieder Bezirks ein Informationsschreiben über die Kastrationspflicht bei Katzen mit Zugang ins Freie übermittelt, mit der Bitte um Veröffentlichung bzw. Verbreitung in den Gemeinden. Dezidiert wird auch hier auf die ausdrückliche Festlegung des Gesetzgebers hingewiesen:


„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Dies gilt österreichweit für weibliche als auch männliche Katzen gleichermaßen. Damit soll eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert werden.