Jetzt, am Ende 2018, stellt sich die Situation anders dar.
Im neuen Pflegeheim Eberschwang sind von 84 Normplätzen nur 24 belegt.
Während das Pflegeheim in Obernberg beinahe zur Gänze ausgelastet ist, sind die Pflegeheime in der Stadt Ried mit 236 vergebenen Heimplätzen von 260 nicht ganz voll.
Warum ist das so?
Zum einen gibt es zu wenige Pflegekräfte für die Heime, zum anderen schreibt das Pflegefondsgesetz in der aktuellen Fassung vor, dass pflegebedürftige Personen erst ab der Pflegestufe 4 das Recht auf einen Heimplatz haben:
(6) Die Länder haben darauf hinzuwirken, dass eine Aufnahme in stationäre Einrichtungen nach § 3 Abs.1 Z 2 möglichst erst bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 4 erfolgt. In allen anderen Fällen ist die pflegerische Notwendigkeit oder soziale Indikation vor Aufnahme gesondert zu prüfen. (Quelle: RIS)
Das heißt, dass pflegebedürftige Menschen bis zur Zuerkennung der Pflegestufe 4 vor allem zu Hause gepflegt werden sollen. Wenn das Pflegegeld und die Mobilen Dienste wie RIFA, Caritas, Rotes Kreuz, OÖ Hilfswerk und Volkshilfe die pflegenden Angehörigen dabei ausreichend unterstützen, kann das eine wertvolle gemeinsame Zeit sein.
Fehlt die Unterstützung, dann leiden beide Seiten. Pflegende und Gepflegte fühlen sich oft allein gelassen und sind überfordert.