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Eisenbahnübergang

Sperre Personenübergangssteg beim Bahnhof Ried

Die ÖBB berufen sich auf eine stahlbau- und korrosionsschutztechnische Zustandsbeurteilung und sperren die fußläufige Verbindungsbrücke über den Bahnhof Ried.

Die 1906 errichtete Eisenfachwerk-Konstruktion ist in die Jahre gekommen, ein gefahrloses Begehen kann nicht mehr gewährleistet werden.
Heinz Forstinger erzählt in der Bundschuh-Ausgabe 16/2013 1) die langwierige Entstehungsgeschichte des Fußgängersteges, der von den Anwohnern des Ortsteils Wegleiten für eine bessere Verbindung zum übrigen Rieder Stadtgebiet vehement verlangt wurde.
Trotz fast durchgängiger Motorisierung der heutigen Bevölkerung stellt der Steg, der die Gleisanlagen überspannt, nach wie vor eine wichtige Abkürzung von Wegleiten zum Bahnhof für Fußgänger dar und wird vor allem von Schülern gern genutzt. Eine dauerhafte Sperre ist sicher nicht akzeptabel. Wer für die Instandhaltung des Steges zuständig ist, konnte noch nicht endgültig geklärt werden. Die Stadtgemeinde Ried bemüht sich jedoch intensiv um eine Lösung.

Personenübergang
Bild: Personenübergangssteg beim Bahnhof Ried

1) Bundschuh Ausgabe 16/2013

Auszug:
Verlangt wurde der Steg von den Anwohnern der Ortschaft Wegleiten, die durch den Eisenbahnbau von der Stadt Ried etwas abgeschnitten waren, wo doch früher die Straße nach Eberschwang durch ihre Ortschaft führte. Wortführer der Bewohner war der Gärtner und Wirt Johann Stürzlinger, der schon am 12. Mai 1869 eine Eingabe an die „k. k. privilegierte Neumarkt-Ried-Braunau Eisenbahn-Gesellschaft” richtete. In einem Antwortschreiben wurde über die „löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft” dem Antragsteller und seinen benachbarten Pointbesitzern mitgeteilt, dass dem Antrag auf eine finanzielle Entschädigung wegen des notwendig gewordenen Umweges (Verlegung der Straße durch das ca. 300 m Östlich der Häuser errichtete Viadukt) nicht stattgegeben werden könne. Es läge in der Natur der Sache, dass ein Eisenbahnbau Straßenverlegungen mit sich bringe. Das Schreiben endete mit der Bitte, die Antragsteller zu verständigen. Ein späterer Vermerk stellt in Frage, ob diese Absage mit dem Reichsgesetz vom 14. September 1854, Blatt No. 238, $ 10 übereinstimmt.

Mehr dazu in der Bundschuhausgabe 16/2013.
Im Volkskundehaus zu erwerben.