31. Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021 – Anfragebeantwortung
Grundsätzlich muss hinsichtlich der Aufstellung der Marktstände festgestellt werden, dass die Aufstellung gemäß des Vorbestandes vom 1. Juli 2008 und nicht entsprechend der geltenden Marktordnung vom 4. Juli 2013 in Verbindung mit Beschluss des Gemeinderates vom 4. Februar 2016 erfolgt.
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