
#bau-011-st.anna

damit man draußen erfährt, was drinnen passiert
Grundsätzlich muss hinsichtlich der Aufstellung der Marktstände festgestellt werden, dass die Aufstellung gemäß des Vorbestandes vom 1. Juli 2008 und nicht entsprechend der geltenden Marktordnung vom 4. Juli 2013 in Verbindung mit Beschluss des Gemeinderates vom 4. Februar 2016 erfolgt.
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Na, wer möchte da noch wirklich in eine alte, abgewohnte Wohnung einziehen, wenn er dafür mehr Miete zahlen muss und in der Regel auch einen höheren Betriebs- und Heizkostenaufwand hat? Noch dazu, wenn es – wie etwa in Ried – ein Überangebot an neuen Wohnungen gibt. „#bau007-wohnungen“ weiterlesen