
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. April 2025 mit Mehrheit – gegen die Stimmen der Grünen – die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans im Bereich des Kreisverkehrs St. Anna beschlossen. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch ein viergeschossiges Wohngebäude.
Die betroffenen Grundstücke (Nr. 422, 581, 583 – alle bereits als Bauland gewidmet) erhalten im Zuge der Änderung eine Erhöhung der zulässigen Geschoßflächenzahl (GFZ) sowie eine Anpassung der maximalen Geschoßanzahl. Bei den Grundstücken 749/1 (Salzburger Straße) und 432 (Gartenfläche) erfolgen ergänzende Umwidmungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
„Die Erhöhung der zulässigen GFZ von 0,7 auf 1,7 sowie die Anhebung der maximalen Gebäudehöhe von III auf III+D (dachausgebaut) halten wir in dieser Form für überzogen und zu abrupt“, erklärte Gemeinderat Dipl.-Ing. Ringler. Die Umgebung sei derzeit durch eine aufgelockerte Bebauung am Stadtrand geprägt. Eine Bebauung mit einer GFZ von 0,7 und maximal drei Geschoßen sei aus Sicht der Grünen angemessener.
Unabhängig von der Diskussion um das Bauvorhaben ist auf Teilflächen der Parzellen 775/1, 436/4 und 436/1 ein 3,5 Meter breiter Streifen für einen geplanten Fuß- und Radweg vorgesehen. Dieser soll eine Verbindung zwischen dem Kreisverkehr St. Anna und Kalteneck schaffen. Gegen dieses Projekt besteht seitens der Grünen keine Ablehnung.