Alles rechtens? Rechtsstaatlichkeit und Gesetzeskonformität.
Wenn laut Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung Strugl für Umwelt- und Anlagenrecht sowie Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik, Haimbuchner für Natur- und Landschaftsschutz, Podgorschek für Grund- und Trinkwasserwirtschaft, Steinkellner für Verkehr, Anschober für Umweltschutz, Wasserrecht und – besonders brisant – für Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständig ist, so scheint es doch naheliegend, mit ihnen in Kontakt zu treten und das Gespräch zu suchen.
Das haben wir getan, und auch Abgeordnete und insbesondere Landeshauptmann Stelzer haben wir nicht vergessen, ist er als Regierungschef im „übergeordneten“ Sinne doch irgendwie für alles zuständig.
Sie alle zeigten Verständnis für unsere Sorgen, sie bedauerten uns sogar, doch letztendlich wurde immer wieder auf das „Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzeskonformität“ verwiesen, womit nach unseren mittlerweile gemachten Erfahrungen in erster Linie das „Durchsetzungsrecht“ des Projektwerbers und weniger das Recht der Anrainer und Betroffenen auf Einhaltung der bescheidmäßig vorgeschriebenen Vereinbarungen gemeint war.
„Es gibt rechtliche Vorschriften“, schrieb ein Politiker, „und diese entscheiden, ob dieses Projekt genehmigungsfähig ist. Ein Verbot durch die Politik, wie oft gewünscht, ist nicht möglich, weil wir in einem Rechtsstaat leben.“
Ein anderer versicherte: „Wesentlich sind im jeweiligen Verwaltungsverfahren letztlich die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. An diesen hat die Verwaltung ihr Handeln auszurichten.“
„Wir unterstützen euch gerne“, verspricht eine weitere politische Stimme, „wenn es in unserer Kompetenz und Macht liegt und das Projekt nicht rechtens sein sollte oder ist. Wir kennen die Situation vor Ort nicht.“
Angesichts solcher „Unterstützungen“ darf man sich nicht wundern, dass Betroffene als letzten Ausweg den Weg zum Anwalt und zu den Medien sehen und diesen gehen. Dies erfolgte auch in unserem Fall.
Dass etwa gleichzeitig und doch überraschend vom „zuständigen“ Landesrat Anschober zur Teilnahme am „Runden Tisch“ eingeladen wurde, war eine nette Geste, zeugte von gutem Willen, änderte aber an den jeweiligen Positionen – auch nach der vierten und letzten Zusammenkunft am 14.3.2018 – fast nichts.
Anschobers sehnlicher Wunsch nach Kompromissen statt Polarisierung blieb unerfüllt.
Mehr Erfolg versprach die Idee, stattdessen eine „moderne“ Form der Bürgerbeteiligung zu versuchen. Die Präsentation der diesbezüglichen Ideen beim letzten Runden Tisch durch Herrn DDr. Helmut Retzl aus Linz überzeugte durchaus.
Wolfgang Pirker